Deutschland

"Hetzjagd gegen Polizisten" – Polizeigewerkschaft kritisiert Änderungen im Disziplinarrecht

Sogenannte Verfassungsfeinde sollen laut dem neuen Bundesdisziplinargesetz leichter aus dem Staatsdienst und der Bundeswehr entlassen werden können. Die Bundespolizeigewerkschaft sieht darin einen besorgniserregenden Systemwechsel und bezeichnet das neue Regelwerk als Hetzjagd. Polizisten seien nun der Willkür anonymer "Hinweisgeber" ausgesetzt.
"Hetzjagd gegen Polizisten" – Polizeigewerkschaft kritisiert Änderungen im DisziplinarrechtQuelle: www.globallookpress.com

Sogenannte Verfassungsfeinde sollen künftig leichter aus dem Staatsdienst entlassen werden können. Wegen eines "volksverhetzenden Chats" oder anderen "verfassungsfeindlichen Äußerungen" im öffentlichen Dienst können Beamte und Soldaten nun schneller entlassen werden. Der Bundestag hat am Freitag mit der Stimmenmehrheit der Ampel-Fraktionen eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, welche die bisher langwierigen Verfahren in solchen Fällen beschleunigen sollen. 

Bislang kann der jeweilige Dienstherr im öffentlichen Dienst eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nur durch eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erreichen. Nach Angaben der Bundesregierung dauern diese Verfahren im Schnitt vier Jahre.

Künftig soll die Entlassung von Polizeibeamten und Soldaten durch einen Verwaltungsakt durch die jeweilige Behörde selbst möglich sein. Voraussetzung für eine solche Entlassung ist, dass die betroffenen Beamten "in schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind", wie es in dem Gesetzentwurf heißt. 

Ein ähnliches Verfahren sieht das Gesetz bei verfassungsfeindlichen Zeit- und Berufssoldaten aus der Bundeswehr vor. Bislang konnten sie erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Disziplinarverfahrens aus der Truppe entlassen werden.

Beamtengewerkschaften und die Unionsfraktion kritisierten die Neuregelung. Sie setze die Beamten zu ungeschützt der Entscheidung des Dienstherrn aus und zeuge von Misstrauen gegenüber der Beamtenschaft. "Entgegen sämtlicher, gewerkschaftsübergreifender Kritik sorgen genau diese Parteien dafür, dass Beamtinnen und Beamte künftig per Verfügung der eigenen Behörde aus dem Dienst entfernt werden können", kritisierte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die Neuregelung auf X (ehemals Twitter). "Bisher war dieses aus gutem Grund nur im Rahmen der Disziplinarklage und einem Richterspruch möglich."

"Müssen Polizeibeamtinnen und Beamte künftig damit rechnen, dass sich ein anonymer Hinweisgeber auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz beruft, um unerkannt ein Gerücht an den der Ampelregierung angehörigen neuen Polizeibeauftragten zu streuen, dieser dann seine Ermittlungskompetenz walten lässt und die zuständige Behörde (BMI) erst einmal sicherheitshalber die Entfernung aus dem Dienst vornimmt?", 

fragt das DPolG-Redaktionsteam rhetorisch.  

Als Beispiel wurde die Suspendierung des ehemaligen Leiters des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, aufgrund eines Beitrags im ZDF-Satiremagazin von Jan Böhmermann erwähnt (RT DE berichtete). Es sei wichtig, eine neutrale und unabhängige Stelle mit solchen Verfahren zu betrauen. "Schließlich kann sich der entlassene Beamte im Rahmen des Widerspruchs vor Gericht wieder in den Dienst hinein klagen." DPolG-Chef Heiko Teggatz kommentierte das neue Gesetz mit deutlichen Worten: 

"Das alles ist einfach nur noch unfassbar! Zu einem Zeitpunkt, an dem meine Kolleginnen und Kollegen vor Einsatzlagen nicht mehr aus den Stiefeln kommen, setzen SPD, FDP und Grüne ihre Hetzjagd gegen Beamtinnen und Beamte munter fort. Das lässt tief blicken."

Das Vertrauen in diese Ampelregierung sei damit zumindest aus Sicht der Bundespolizeigewerkschaft nachhaltig zerstört, schloss die DPolG und äußerte die Hoffnung, dass "dieser Spuk bald ein jähes Ende" finde. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Reform des Disziplinarrechts. "Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß", erklärte sie. Wer den Staat ablehne, könne ihm nicht dienen. "Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird." 

Wer von dem grundlegend vereinfachten Suspendierungsverfahren künftig betroffen sein könnte, zeigt auch die Entlassung einer Lehrerin für ihre maßnahmenkritische Aussagen während der sogenannten Corona-Pandemie aus dem Beamtenverhältnis. Der Freistaat Bayern hatte über den Verwaltungsgerichtshof in München die Revisionsklage der Lehrerin zurückgewiesen und nach dreizehn Jahren Tätigkeit an einem Gymnasium die "Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis" bestätigt. 

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