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Berlin: Remmo-Familie bekommt beschlagnahmte Clan-Immobilien zurück

Im Frühjahr wurde medienwirksam verkündet, dass endlich eine juristische Großoffensive gegen die regelmäßig kriminell auffällige Großfamilie gestartet worden sei. Dazu gehörte auch die Beschlagnahme mehrerer Häuser und Villen. Das Berliner Landgericht urteilte nun, die Immobilien müssten an die Remmos zurückgegeben werden.
Berlin: Remmo-Familie bekommt beschlagnahmte Clan-Immobilien zurück© Screenshot: YT/Bild

Die jüngste Entscheidung des Berliner Landgerichts zugunsten der kriminellen Aktivitäten der arabischen Großfamilie Remmo bewirkt teils sowohl große Freude als auch bei vielen Unverständnis und Ärger. Freude auf Seite des Clans, dem in einem seit Jahren laufenden Rechtsstreit um beschlagnahmte Immobilienwerte nun Recht zugesprochen wurde. Das Gericht lehnte laut dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) zu Wochenbeginn "die Einziehung mehrerer Immobilien und weiterer Vermögenswerte" eines beschuldigten 27-jährigen Mannes ab, wie am Mittwoch vom Gericht mitgeteilt wurde. Der Prozess um acht Immobilien in Berlin hatte im Januar begonnen. Der Sender berichtete zuvor über bis jetzt 77 bekannte Immobilien des Remmo-Clans, darunter Häuser, Wohnungen und Grundstücke.

Die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde in dem Fall ging laut rbb davon aus, dass "der junge Mann aus einer polizeibekannten arabischstämmigen Großfamilie" in den Jahren 2015 bis 2019 mit Geld "aus Straftaten die Immobilien kaufte oder Anteile an ihnen erwarb". Das Berliner Landgericht bewertete diese Einschätzung sowie die daraus resultierenden polizeilichen Maßnahmen jedoch anders. Der Verteidiger von Mohamad R. argumentierte: "Vollkommen zutreffend war (…) der Hinweis des Vorsitzenden, dass sich die Ermittler mit den maßgeblichen Sach- und Rechtsfragen im Libanon überhaupt nicht befasst hatten, bevor das Gerichtsverfahren initiiert worden ist." 

Es sei nach Auswertung der Ereignisse demnach "nicht nachweisbar, dass die Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert worden seien", lautet die Argumentation der Berliner Juristen. Es könne daher – zur großen Freude der Remmos – gar "nicht ausgeschlossen werden, dass die Bezahlung aus legalen Quellen erfolgt sei". Laut dem Berliner Tagesspiegel erkennen "Geldwäsche-Ermittler" in dem Urteil ein "fatales Signal" an entsprechende kriminelle Gruppierungen. Bezogen auf den aktuellen Fall teilte ein Spezialist für die Aufklärung von Straftaten der Geldwäsche der Zeitung mit: 

"Wenn wir das am Ende tatsächlich verlieren, dann sind Finanzermittlungen in weit verzweigten Großfamilien überflüssig, weil vollkommen wirkungslos. Denn dann wird jeder Verdächtige immer sagen können, die suspekten Millionensummen seien ihm von Angehörigen aus dem Libanon, Syrien oder der Türkei zur Verfügung gestellt worden."

Auch während des aktuellen Verfahrens wurde gemutmaßt, dass der zum Zeitpunkt des Beginns der Ermittlungen noch jugendliche Beklagte "womöglich Millionensummen von Verwandten aus dem Libanon erhalten" hätte.

Die Ankläger gingen jedoch davon aus, dass "der Betroffene als 18-Jähriger 2015 begonnen hatte, mit der Beute aus Straftaten einzelne Wohnungen und Häuser zu kaufen". Zudem sei er Besitzer einer Immobilienfirma, "die – davon gehen Ermittler aus – Wohnungen und Grundstück der Großfamilie verwaltete", erläutert der Tagesspiegel weiter. Wenig überraschend bestritt der Anwalt des Beschuldigten die Vorwürfe. Das Gericht schloss sich nun dieser Argumentationslinie der Verteidigung an.

Bereits früher war ein Verfahren "wegen Verdachts der Geldwäsche" eingeleitet worden, das allerdings schon im Jahr 2020 wieder eingestellt wurde. Auch hierbei konnte man dem betroffenen Remmo-Familienmitglied demnach nicht nachweisen, "dass er Beute- beziehungsweise Schwarzgeld einer bestimmten Straftat in Immobilien investiert hatte". In solchen Fällen greift laut Artikel im Tagesspiegel seit 2017 ein sogenanntes "selbstständiges Einziehungsverfahren" nach Paragraf 437 der Strafprozessordnung: Die Anklage muss dabei nicht nachweisen, "aus welcher Tat welches Vermögen stammt. Vielmehr muss der Verdächtige das Missverhältnis zwischen seinem Vermögen und seinem offiziellen Einkommen erklären".

Die Staatsanwaltschaft habe daher bereits Revision eingelegt, erklärte ein Vertreter der Anklagebehörde gegenüber der Nachrichtenseite Business Insider.

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