Streit um Bundeswehreinsätze in Afrika ohne Mandat
In Kamerun und Niger bilden bewaffnete Spezialkräfte der Bundeswehr Sicherheitskräfte aus. Das Parlament hat dem jedoch nicht zugestimmt. Die Mission wurde dem Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD) nur per Zufall bei einem Truppenbesuch in Afrika bekannt. In Kamerun ist eine einstellige Zahl Soldaten stationiert, auch in Jordanien und Tunesien sollen sich Bundeswehrsoldaten befinden, allerdings unbewaffnet, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.
Nun fordert Bartels eine Zustimmung des Bundestags zum Einsatz in Niger. Dem stimmten mehrere Oppositionspolitiker zu, nicht aber die Bundesregierung.
Die Linke bezeichnet den Einsatz als "offenkundig rechtswidrig", auch Grüne und FDP verlangen Aufklärung, während die Bundesregierung darauf beharrt, dass es sich nicht um einen Kampfeinsatz handele, da lediglich ausgebildet werde. Die Bewaffnung der 20 Kampfschwimmer mit Pistolen und Gewehren diene nur der Eigensicherung.
Bartels hingegen verweist auf die Sicherheitssituation in Niger, die auch durch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes als gefährlich beschrieben wird, da es häufig zu Anschlägen und Entführungen kommt. Der SPD-Politiker befürchtet, dass stationierten Spezialkräfte in militärische Handlungen hineingezogen werden könnten, daher brauche es klare rechtliche Grundlagen, argumentierte er am Mittwoch im Verteidigungsausschuss. Schließlich seien alle deutschen Soldaten, die im Niger stationiert sind, "Teil eines Mandats", und nur die Spezialkräfte seien ausgenommen und wurden nicht vom Bundestag entsandt.
Es gibt nicht zweierlei Bundeswehr und auch nicht zweierlei Parlamentsbeteiligung. Auch Spezialkräfte sind Soldaten der Bundeswehr. Es müssen die gleichen Grundsätze gelten," so Bartels.
Den grundsätzlichen Bedenken stimmte auch Unions-Obmann Roderich Kiesewetter zu:
Sollte eine Lageänderung eintreten, wodurch das Leben der Soldatinnen und Soldaten gefährdet ist, so könnte perspektivisch eine Mandatierung notwendig werden.
Bartels führte auch das Parlamentsbeteiligungsgesetz an, in dem es heißt:
Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist.
Generalinspekteur Eberhard Zorn und ein weiterer General aus dem Verteidigungsministerium hingegen beteuerten, die Beteiligung an der sogenannten "Mission Gazelle" sei nicht mandatspflichtig, weil eine Verwicklung in Kampfhandlungen unwahrscheinlich sei.
Bartels forderte im Verteidigungsausschuss einen Bericht der Bundesregierung an, in dem rechtlich dargelegt werden soll, warum die "Mission Gazelle" nicht mandatspflichtig ist.
Die SPD erwartet noch eine "rechtliche Beurteilung des Verteidigungsministeriums", aus der sich möglicherweise weitere Konsequenzen ergeben. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz müsse gegebenenfalls präzisiert werden.
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Tobias Lindner, Obmann der Grünen im Verteidigungsausschuss, kritisierte die Haltung des Verteidigungsministeriums:
Die Bundesregierung versucht seit Jahren in einem schleichenden Prozess, Auslandsmissionen der Bundeswehr nicht zu mandatieren oder Mandate in absurder Form zu überdehnen. Für die Transparenz, aber auch zum Schutz der eingesetzten Soldaten muss die Bundesregierung die Mission in Niger auf eine saubere rechtliche Grundlage stellen.
In Niger starben im vergangenen Jahr vier Angehörige der US Special Forces bei einem Einsatz. In der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wird Personen, die sich in der Region aufhalten, die Begleitung durch "eine bewaffnete Eskorte" empfohlen, um im Fall von Attacken zurückzuschlagen.
In der kommenden Woche wird der Verteidigungsausschuss noch einmal über Niger beraten.
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