
Südkorea will japanische Kollaborateure enteignen

Südkoreas Regierung plant, die Herkunft des Vermögens von Personen zu prüfen, die zur Zeit der japanischen Kolonialherrschaft mit Japan zusammengearbeitet hatten, und dieses gegebenenfalls zu verstaatlichen, verkündete der südkoreanische Präsident Lee Jae-myung. Am 15. August, dem 81. Jahrestag der Befreiung Koreas von japanischer Herrschaft, erklärte er:
"Am 2. Juni wurde das Gesetz über die Verstaatlichung des Eigentums von projapanischen Kollaborateuren verabschiedet. Wir werden eine Untersuchung durchführen und Personen, die projapanische und volkswidrige Taten begingen, enteignen und sie unbedingt vor der Geschichte zur Verantwortung ziehen."

Südkoreas Staatschef betonte, dass das verstaatlichte Eigentum verantwortungsvoll verwaltet und zur Unterstützung und Ehrung von Teilnehmern der Befreiungsbewegung und ihren Familien verwendet werde. Lee Jae-myung fügte hinzu, dass die Regierung die Suche nach Teilnehmern der Befreiungsbewegung, die bisher keine staatlichen Auszeichnungen erhalten haben, intensivieren werde, um sie zu ehren.
Zugleich sagte der Präsident, dass das heutige Südkorea und Japan eine Grundlage für gegenseitiges Vertrauen aufgebaut hätten. Die Zusammenarbeit zwischen Seoul und Tokio sei heute "so wichtig wie noch nie".
Korea befand sich zwischen 1910 und 1945 unter japanischer Herrschaft, wobei Japan eine Politik der Auslöschung der koreanischen Identität und der Assimilierung der koreanischen Bevölkerung betrieb. Die Frage der Entschädigung koreanischer Zwangsarbeiter und der rund 200.000 als sogenannte "Trostfrauen" zwangsprostituierten Koreanerinnen belastet das Verhältnis zwischen Seoul und Tokio bis heute.
Am 2. Juni 2026 verabschiedete die südkoreanische Regierung ein Gesetz, mit dem der Ausschuss zur Untersuchung der Herkunft des Vermögens von Anhängern der japanischen Herrschaft zwischen 1910 und 1945 faktisch wieder eingerichtet werden soll. Der Ausschuss wird seine Arbeit nach einer 16-jährigen Unterbrechung wieder aufnehmen. Das Gesetz soll am 2. Dezember in Kraft treten.
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